Ulrich Lechte

Persönliche Erklärung zur Abstimmung beim CDU/CSU-Antrag "Fünf Punkte für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration"

Die Bundesrepublik Deutschland hat als einer der Erstunterzeichner des Schengener Übereinkommens bereits 1985 den Grundstein für den freien Personen- und Warenverkehr über die Grenzen hinweg gelegt, von dem seit 1995 nicht nur Millionen von Menschen in nahezu allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums täglich profitieren, sondern der auch einen barrierefreien Warenverkehr über die Grenzen hinweg ermöglicht.

Die deutsche Wirtschaft, ob im produzierenden Gewerbe oder im Dienstleistungssektor, ist auf das Funktionieren komplexer internationaler Lieferketten ebenso angewiesen wie auf den täglichen Zustrom ausländischer Arbeitskräfte als Grenzgänger nach Deutschland. Beides macht den Wirtschaftsstandort Deutschland erst leistungsfähig, sicher und steigert unseren Wohlstand. Neben dem Wegfall der Zollabfertigung innerhalb des EWR durch die Zollunion ermöglicht der Wegfall der permanenten Grenzkontrollen die Mobilität, die nicht nur unser Land und unsere Wirtschaft brauchen, sondern die auch wesentlich zum Zusammenwachsen Europas beigetragen hat.

Die CDU/CSU-Fraktion will mit diesem Antrag unter anderem wieder dauerhafte Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen einführen. Dies widerspricht sowohl dem Geist des Schengener Übereinkommens als auch dem Inhalt des Schengener Grenzkodexes, den die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat. Dieser völkerrechtlich verbindliche Vertrag, den die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet und ratifiziert hat, sieht unter klaren Voraussetzungen die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raumes vor, nicht aber die Einführung dauerhafter Grenzkontrollen.

Eine Umsetzung der Forderung der CDU/CSU-Fraktion würde einen Austritt der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schengener Abkommen voraussetzen, der mit dem vorliegenden Entschließungsantrag weder möglich wäre noch gefordert wird.

Folglich ist diese Forderung weder nach nationalem noch nach europäischem Recht umsetzbar, was der antragstellenden Fraktion bewusst ist und billigend in Kauf genommen wird, um im laufenden Bundestagswahlkampf Entschlossenheit zu suggerieren, ohne eine Umsetzung auch nur anzustreben. Fakt ist aber auch, dass die Bundespolizei weder personell noch materiell oder infrastrukturell in der Lage ist, diese Forderung zu erfüllen.

Hinzu kommt, dass dieser Antrag nur mit den Stimmen der AfD eine Mehrheit im Deutschen Bundestag bekommen könnte. Es ist kein Zufall, dass sich die AfD als Mehrheitsbeschafferin dieses Antrages anbietet: Dieser Antrag legt die Axt an die europäische Freizügigkeit. Das ist für mich weder inhaltlich noch vom Verfahren her vertretbar. Wissentlich auf Mehrheiten mit der AfD zu bauen, ist für mich nicht akzeptabel. Rechtsextreme dürfen im Deutschen Bundestag niemals das Zünglein an der Waage sein. Das haben wir nach dem Bruch der Ampelkoalition versprochen und an dieses Versprechen halte ich mich.

Ich unterstütze hingegen die Forderungen nach einer klaren Durchsetzung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen und der Unterstützung der Länder beim Vollzug durch den Bund. Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat hierzu unter dem gleichen Tagesordnungspunkt einen deutlich fundierteren Antrag zur Abstimmung gestellt, der - im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Antrag - auch fundierte Lösungsansätze aufzeigt.

 

Ulrich Lechte, 29. Januar 2025